Als Publisher, der die Kampagnen unserer Advertiser über E-Mail Marketing bewirbt (mit Daisycon-Links direkt an den Advertiser) sollten Sie mit den geltenden Gesetzen vertraut sein. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die spezifischen Anforderungen für jedes Land, indem Sie Kampagnen bewerben, erfüllen. Sie benötigen vorab die schriftliche Erlaubnis aller E-Mail Empfänger um die betreffenden Mailings verschicken zu können. Diese Erlaubnis ist nachweislich dokumentiert.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Publisher einen Advertiser nicht direkt bewerben können ohne vorab den zusätzlichen Anmeldeprozess für E-Mailpublisher abgeschlossen zu haben. Wenn Sie sich bei Daisycon anmelden, müssen Sie angeben dass Sie Kampagnen per E-Mail Marketing bewerben möchten. Wählen Sie dazu als Medientyp „E-Mail Marketing“ aus. Wenn Sie bereits ein bestehendes Konto haben und mit E-Mail Marketing beginnen möchten, fügen Sie bitte ein neues Medium zu Ihrem Konto hinzu.
Wir bevorzugen Double-Opt-In-Datenbanken. E-Mail-Datenbanken mit Single- oder Confirmed-Opt-In werden nicht ausgeschlossen, sondern unterliegen weiteren Untersuchungen.
Wie verifiziert Daisycon E-Mail Publisher?
Bei der Erstellung eines Mediums mit dem Medientyp E-Mail-Marketing ist jeder E-Mail-Publisher verpflichtet, einen Fragebogen auszufüllen. Dieser Fragebogen ist mit Ihren Medien verknüpft und wird als Fragebogen bezeichnet. Der Fragebogen ist in englischer Sprache verfasst und muss in englischer Sprache beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Da der Fragebogen an ein Medium gebunden ist, muss er für jedes einzelne Medium mit dem Medientyp "E-Mail-Marketing" ausgefüllt werden. Wenn Sie also mehrere Medien für Ihre E-Mail-Daten haben, müssen die Fragebögen auch für diese Medien ausgefüllt werden, selbst wenn sie dieselbe Datenbank betreffen. Wichtig zu wissen: Ein Medium wird erst dann genehmigt, wenn der Fragebogen vollständig ausgefüllt ist und ein Beispiel für ein Mailing hochgeladen wurde. Daher ist es wichtig, dass Sie den Fragebogen so deutlich wie möglich und natürlich wahrheitsgemäß ausfüllen. Je früher Sie als E-Mail-Publisher beginnen können, desto besser. Die Liste enthält u. a. Fragen zu folgenden Themen:
- Der Struktur der E-Mail-Datenbank und der Art und Weise, in der die Einwilligung des Endverbrauchers erfolgt ist;
- Der Art und Weise wie Verbraucher Ihre Einwilligung zurückziehen und sich vom Newsletter abmelden können;
- Format und Identität des Newsletters
- Der Art und Weise in der der Publisher seinen Newsletter bewirbt
Advertiser haben Zugriff auf diese Informationen, wenn ein Publisher sich für ihre Kampagne anmeldet. Somit können sich Advertiser über den Aufbau der E-Mail-Datenbank des Publishers informieren.
Sollten Fragen nicht eindeutig beantwortet werden, werden zur Prüfung weitere spezifische Fragen gestellt.
Sollten die Antworten nicht dem Gesetzt und/oder Bestimmungen entsprechen, dann erhält der Publisher keinen Zugang zu unserem Netzwerk. In bestimmten Fällen können wir einen Rechtsbeistand anfordern, um den Prozess des Publishers zu beurteilen, um sicherzustellen, dass der Publisher die Regeln und Richtlinien für E-Mail-Marketing erfüllt.
Der Publisher muss schriftlich erklären, dass der Fragebogen korrekt ausgefüllt wurde. Im Zweifelsfall, halten wir uns an die Regeln und arbeiten nicht zusammen.
Single-, Confirmed und Double-Opt-In
Im Folgenenden erklären wir, was wir mit Single-, Confirmed und Double-Opt-In meinen.
Wenn ein Endverbraucher über eine Webseite oder ein anderes Medium angibt, dass er sich für den Newsletter eines Publishers anmelden möchten, wird dies als erste Erlaubnis verstanden und als Single-Opt-In bezeichnet.
Wenn der Publisher eine Bestätigungs-E-Mail ohne Bestätigungslink an den Verbraucher sendet, welcher der Verbraucher nicht widerspricht, nennt man dies Confirmed-Opt-In.
Wenn der Verbraucher die Bestätigungs-E-Mail über einen Link in der E-Mail bestätigen muss, hat der Verbraucher eine doppelte Genehmigung (Double-Opt-In) gegeben.
Wir bevorzugen das Double-Opt-In-Verfahren.
Abmeldung und korrekter Inhalt
Zusätzlich zu der Voraussetzung, dass E-Mail-Datenbanken ordnungsgemäß aufgebaut sind, stellen wir auch strikte Anforderungen an den Inhalt des E-Mailings und die Art und Weise, in welcher sich die Endverbraucher abmelden können.
Um dies zu überprüfen, muss jeder E-Mail-Publisher ein Beispiel eines Newsletters senden, wie diesen auch die Verbraucher empfangen.
Als Teil der Qualitätskontrolle werden wir auch den Anmeldeprozess des Verbrauchers für jeden neuen E-Mail-Publisher überprüfen. Wir erhalten dann auch den Newsletter des Publishers für einen Überblick über dessen Aktivitäten.
Jedes E-Mailing muss deutlich angeben, wie sich der Verbraucher vom Newsletter abmelden kann. Dieses sogenannte „Opt-Out“ muss einfach und kostenlos sein.
Der Advertiser entscheidet
Wenn ein E-Mail-Publisher zum Daisycon-Netzwerk zugelassen ist, können diese sich für eine Advertiser-Kampagne anmelden. Der Advertiser entscheidet letztendlich, ob ein Publisher an der Kampagne teilnehmen darf und zu welchen Bedingungen.
Vor dem Versenden eines E-Mailings muss der Publisher eine Vorschau und zusätzliche Informationen an den Advertiser zur Freigabe senden (über das E-Mail-Genehmigungstool). Erst nach der Freigabe kann der Publisher das E-Mailing versenden.
Hilfreiche Informationen und Richtlinien
Weitere Informationen zu den Gesetze und Vorschriften von E-Mail-Marketing ist im Internet verfügbar. Suchen Sie nach landesspezifischen Regeln und Vorschriften. Im Folgenden finden Sie einige nützliche Links. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Durchfügung der korrekten Aktivitäten verantwortlich sind:
- Europa
- Belgien
- Frankreich, Legifrance
- Frankreich, CNIL
- Deutschland, Bundesministerium
- Deutschland, BFDI. DOI-Datenbank verpflichtend.
- Niederlands, Telecommunication law art. 11.7
- Niederlands, DDMA guidelines
- Niederlands, email compliance guidelines PAN (Platform Affiliate Netwerken)
- Niederlands, Market autority ACM