Suchmaschinenwerbung (SEA) oder 'Keyword-Marketing' bezieht sich auf die Förderung von Produkten und Dienstleistungen über Suchmaschinen wie Google durch das Bieten auf Keywords (Keyword-Kauf), wobei der Verkehr direkt an einen Advertiser weitergeleitet wird. Standardmäßig ist diese Form der Werbung für unsere Publisher erlaubt, es sei denn, die Programmbedingungen besagen, dass dies nicht gestattet ist oder zusätzliche Bedingungen oder Einschränkungen enthalten sind. Bitte beachten Sie, dass die Einschränkungen der Kampagne stets maßgeblich sind und stellen Sie sicher, dass Sie diese regelmäßig überprüfen, um die Verhaltensrichtlinien der Kampagne einzuhalten.
Wenn Sie eine Bewerbung für bezahlte Werbemaßnahmen in sozialen Medien, Marktplätzen oder Auktionsseiten einreichen möchten, gelten andere Verhaltensrichtlinien. Sie müssen separate Medien mit den entsprechenden Medientypen und Beschreibungen dafür erstellen.
Markenbieten ist niemals erlaubt!
Die Verwendung des Marken- und/oder Handelsnamens von Advertisern in Suchmaschinen oder im Keyword-Marketing ist NIEMALS erlaubt (gemäß Art. 2.12 allgemeine Bedingungen für Publisher). Publisher müssen den Markennamen stets als Keyword im Werbeprogramm der betreffenden Suchmaschine ausschließen. Dies bedeutet, dass sowohl der Markenname als auch Keyword-Kombinationen, die den Markennamen enthalten, nicht zulässig sind.
Überbieten und das Kopieren einer Originalanzeige eines Advertisers (Ad-Hijacking) ist ebenfalls NICHT gestattet. In Zusammenarbeit mit Advertisern setzt Daisycon die Bedingungen für Publisher, die Keyword-Marketing betreiben, strikt durch.
Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie führt zur Entfernung aus der Kampagne, und die durch diese Anzeigen generierten Transaktionen werden abgelehnt. Bei wiederholter Nichteinhaltung erfolgt die Entfernung aus dem Daisycon-Netzwerk.
Google CSS-Partner (PLA)
Für CSS-Partner gibt es einen separaten Medientyp. Google CSS-Partner unterliegen den in den Produktlistungsanzeigen festgelegten Bedingungen, zu denen zusätzliche Bedingungen gehören können. Der CSS (verwaltet und regulär) beantragt den Zugang innerhalb von Google und die Genehmigung für die Medien in der Kampagne des Advertisers. Es ist möglich, dass ein Advertiser bestimmte Formen des Keyword-Marketings nicht zulässt, dies jedoch CSS-Partnern gestattet oder umgekehrt. Stellen Sie sicher, dass Sie sich mit dem Advertiser oder dem Partner-Manager in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob es Ausschlüsse bei den erlaubten Suchbegriffen gibt, falls Sie dies nicht in den Kampagnenbeschränkungen finden können.
Werbung für Ihre Website über Suchmaschinen
Die Werbung für Ihre Website über Suchmaschinen ist nahezu immer erlaubt. Die Verwendung von Marken- und/oder Handelsnamen von Advertisern sowie Ad-Hijacking ist jedoch NICHT gestattet. Die Programmbedingungen des Advertisers sind stets maßgeblich.
Besondere Aufmerksamkeit ist für Gutscheincodes und Aktionsseiten erforderlich. Diese müssen den Verhaltensrichtlinien für Gutscheincodes entsprechen. Diese besagen, dass der Kauf des Markennamens in Kombination mit Begriffen wie Rabattcode, Aktionscode oder anderen Begriffen nicht gestattet ist. Dies bedeutet, dass eine Website nicht auf Markennamen bieten und zuerst auf ihre Website verlinken darf, bevor sie den Benutzer auf die Website des Advertisers weiterleitet.