Keyword Marketing ist das Kaufen von Keywords in Suchmaschinen, Marketplaces, Social Media und Auktionsseiten, und die direkte Weiterleitung an einen Advertiser. Standardmäßig ist dies erlaubt, sofern in den Programmbedingungen nicht angegeben ist, dass es nicht erlaubt ist, oder zusätzliche Bedingungen gestellt werden. Beispielsweise kann es sein, dass Sie bestimmte Keywords nicht kaufen dürfen, oder Sie benötigen zunächst eine ausdrückliche Erlaubnis des Advertisers, bevor Sie eine Kampagne über (eine Form von) Keyword Marketing bewerben können. Lesen Sie immer die Programmbedingungen des Advertisers, da diese bindend sind. Überprüfen Sie die Daisycon Newsletters und News, um zu sehen, ob sich die Bedingungen geändert haben.
Brandbidding ist nie erlaubt!
Die Verwendung der Marke und / oder des Handelsnamens von Advertisern in Suchmaschinen oder Keyword-Marketing ist nicht gestattet (gemäß Art. 3.11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Publisher). Wir überwachen zusammen mit unseren Advertisern den Gebrauch von Keywords streng. Publisher sollten den Markennamen vorzugsweise auch als Keyword im Werbeprogramm der Suchmaschine ausschließen.
Ad-Hijacking ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das Überbieten und Kopieren einer ursprünglichen Werbung eines Werbetreibenden selbst ist kein Mehrwert für diesen und wird nicht erlaubt.
Google CSS Partner (PLA)
Diese Bedingungen gelten standardmäßig auch für Google CSS Partner, sofern keine weiteren Bedingungen abgesprochen wurden. Der CSS (gemanageter oder regulärer Publisher) benötigt Zugang innerhalb von Google, und muss mit seinem Medium für die Kampagne des Advertisers zugelassen sein. Es ist möglich, dass ein Advertiser einige Formen von Keyword Marketing nicht erlaubt, dafür aber CSS Partner - und anders herum. Zusätzlich, wie bei anderen Kampagnen-Marketingbedingungen, ist es möglich, dass der Advertiser die Zusammenarbeit mit einem Publisher erst nach expliziter schriftlicher Zustimmung erlaubt. In diesem Fall muss Daisycon immer informiert werden.
Die eigene Webseite über Suchmaschinen bewerben
Es ist fast immer erlaubt, über Suchmaschinen die eigene Website zu bewerben, aber auch dafür sind die Programmbedingungen immer bindend. Sowohl die Nutzung des Brand- oder eingetragenen Markennamens des Advertisers, als auch Ad-Hijacking sind NICHT erlaubt. Die Programmbedingungen des Advertisers sind hierin immer leitend.
Es gibt einen extra Punkt zur Aufmerksamkeit für Gutschein- und Dealseiten. Diese müssen sich an den Verhaltenscodex für Gutscheinpublisher halten. Dieser besagt, dass der Einkauf auf Markennamen in Kombination mit Stichworten wie "Rabatt", "Gutschein" oder "Code" (oder Anderen) nicht erlaubt ist - auch nicht auf ihrer eigenen Seite.
Weitere Fragen?
Wenn Sie Fragen haben, schauen Sie bitte zuerst in unsere FAQ (viel gestellte Fragen). Wir haben die Fragen in Kategorien unterteilt, so dass Sie Ihre Frage und die dazugehörige Antwort schneller finden können.
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